Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb der Produkte der ITplusOrganisation Unternehmensberatung e.U. (folgend ITplusOrganisation) durch den Webshop-Kunden (folgend Käufer).

Gesetzliches Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht)

Für private Käufer (Konsumenten) gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht:

  • Der Käufer kann ohne Angaben von Gründen vom Kauf zurücktreten. Zur Erklärung muss der Käufer mit ITplusOrganisation über das Kontaktformular in Verbindung treten.
  • Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Zeitpunkt der Bezahlung des Kaufs durch den Käufer).

Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch, sobald der Käufer mit dem Download der digitalen Inhalte beginnt:

  • Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) für die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts) bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat.
  • Gem § 7 Abs 3 FAGG wird dem Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (zB E-Mail) verbunden mit den in § 4 Abs 1 FAGG genannten Informationen zur Verfügung gestellt, soferne diese Informationen nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden. Die Vertragsbestätigung enthält jedenfalls eine Bestätigung der Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung und die Kenntnisnahme des Verbrauchers vom dadurch bewirkten Entfall des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts).“

Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte von ITplusOrganisation, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben bei ITplusOrganisation. Sie dürfen vom Käufer während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für eigene Zwecke verwendet werden. Der Käufer ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von ITplusOrganisation zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von ITplusOrganisation – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

Der Verstoß des Käufers gegen diese Bestimmungen berechtigt ITplusOrganisation zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

Nutzungsbedingungen für eBooks

Der Käufer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das ihn zum privaten Gebrauch der käuflich erworbenen eBooks und all der dazugehörigen Dateien berechtigt. Das Anfertigen von Vervielfältigungen, das Ausdrucken oder Speichern auf anderen Wiedergabegeräten ist nur für den persönlichen Gebrauch gestattet.

Der Käufer muss alle Handlungen unterlassen, welche das Copyright verletzen:

  • Der Käufer ist nicht berechtigt, das eBook in ganzer Form oder teilweise anderen Personen zugänglich zu machen, es weiterzuleiten, zu verleihen oder zu vermieten.
  • Das entgeltliche oder unentgeltliche Einstellen des eBooks ins Internet oder in andere Netzwerke, der Weiterverkauf und/oder jede Art der Nutzung zu kommerziellen Zwecken sind nicht zulässig.
  • Die Übernahme des gesamten eBooks in eine eigene Print- und/oder Online-Publikation ist nicht gestattet.
  • Die Inhalte der eBooks dürfen vom Käufer nicht verändert oder umgewandelt werden.
  • Alle Copyright-Vermerke, Markenzeichen, digitale Wasserzeichen und andere Rechtsvorbehalte im eBook dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder geändert werden.

Der Verstoß des Käufers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Copyright-Inhaber zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

Gewährleistung

ITplusOrganisation ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Der Käufer wird ITplusOrganisation hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

Dieser Anspruch des Käufers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

Haftung / Schadenersatz

ITplusOrganisation haftet gegenüber dem Käufer für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die von ITplusOrganisation beigezogene Dritte zurückgehen.

Schadenersatzansprüche des Käufers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Der Käufer hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von ITplusOrganisation zurückzuführen ist.

Sofern ITplusOrganisation das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt ITplusOrganisation diese Ansprüche an den Käufer ab. Der Käufer wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

Elektronische Rechnungslegung

ITplusOrganisation ist berechtigt, dem Käufer Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Käufer erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch ITplusOrganisation ausdrücklich einverstanden.

Schlussbestimmungen

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von ITplusOrganisation. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von ITplusOrganisation zuständig.

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:

  1. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
  2. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
  3. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.